Dictadoc

Allgemeine Verkaufs- und Lizenzbedingungen

Gültig ab 29/09/2026

Artikel 1. Herausgeber

Die Software Dictadoc und Dictadoc Server wird herausgegeben und verkauft von:

  • Thibaud GIOVANNETTI EI (Einzelunternehmer, entrepreneur individuel)
  • SIREN: 985 388 610, RCS Lorient
  • USt-IdNr.: FR50985388610
  • Anschrift: 14 rue de Kercaves, 56260 Larmor-Plage, Frankreich
  • Tätigkeit (APE): 62.01Z, Programmierung
  • Kontakt: dictadoc@proton.me

Er wird nachfolgend „der Herausgeber" genannt.

Artikel 2. Begriffsbestimmungen

In diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe, in der Einzahl wie in der Mehrzahl, die unten angegebene Bedeutung.

  • Anwendung: die Diktiersoftware Dictadoc für Windows und macOS, in ihrer eigenständigen Version oder in der Version, die auf einem Arbeitsplatz installiert ist.
  • Kunde: die natürliche oder juristische Person, die eine Lizenz für die Zwecke ihrer beruflichen Tätigkeit erwirbt.
  • Schlüssel: der Code, den der Kunde nach seiner Bestellung erhält und mit dem er eine Lizenz aktiviert.
  • Bereitstellung: eine Installation des Servers, erkennbar an der Kennung, die sie beim ersten Start erzeugt.
  • Dokumentation: die Beschreibungen, Voraussetzungen sowie Installations- und Bedienungsanleitungen, die auf dictadoc.fr veröffentlicht sind, einschließlich der Installationsanleitung von Dictadoc Server.
  • Kundendaten: die Daten, die mit der Software diktiert, aufgezeichnet, transkribiert, formatiert oder gespeichert werden, darunter Audioaufnahmen und Texte. Sie können personenbezogene Gesundheitsdaten enthalten.
  • Lizenz: das vom Kunden erworbene Recht, die Software für eine bestimmte Dauer und in bestimmten Grenzen zu nutzen.
  • Software: die Anwendung, der Server oder beide, einschließlich ihrer Updates.
  • Update: eine neue Version der Software, die der Herausgeber veröffentlicht.
  • Stufe: die Höchstzahl an Arbeitsplätzen, die eine Lizenz des Servers abdeckt.
  • Arbeitsplatz: ein Computer, auf dem die Anwendung installiert und bei einem Server angemeldet ist. Ein Arbeitsplatz ist ein Computer, keine Person.
  • Server: die Software Dictadoc Server, geliefert als Container-Image (Docker) oder als Installationsprogramm für Windows oder macOS, die der Kunde auf seiner eigenen Infrastruktur installiert.

Artikel 3. Gegenstand und Geltungsbereich

3.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lizenzbedingungen (die „Bedingungen") regeln den Verkauf von Lizenzen der Anwendung und des Servers sowie die Nutzung der Software.

3.2 Gewerbliche Kunden. Die Software wird ausschließlich an Unternehmer verkauft, etwa an Angehörige der Gesundheitsberufe, Praxen, Gesundheitseinrichtungen, Unternehmen und öffentliche Stellen, die sie für die Zwecke ihrer Tätigkeit erwerben. Wer als Verbraucher handelt, darf keine Bestellung aufgeben. Tut er es dennoch, behält er die Rechte, die ihm die zwingenden Vorschriften des französischen Verbrauchergesetzbuchs (Code de la consommation) gewähren.

3.3 Vertragsunterlagen. Der Vertrag besteht, in dieser Rangfolge, aus dem vom Herausgeber angenommenen Angebot oder der angenommenen Bestellung, falls vorhanden, aus diesen Bedingungen und aus der Dokumentation. Die Bedingungen gehen den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden vor, sofern der Herausgeber nicht schriftlich zustimmt. Ist der Kunde ein öffentlicher Auftraggeber, gehen die vom Herausgeber angenommenen Vergabeunterlagen den Bedingungen vor.

3.4 Annahme. Der Kunde nimmt die Bedingungen an, indem er vor der Zahlung das dafür vorgesehene Kästchen ankreuzt oder ein Angebot oder eine Bestellung unterzeichnet, die auf sie verweist. Er erklärt, sie vor seiner Bestellung gelesen zu haben, und kann sie auf dieser Seite speichern und ausdrucken.

3.5 Geltende Fassung. Der Herausgeber kann die Bedingungen ändern. Jede Bestellung unterliegt der Fassung, die an ihrem Datum gilt; deren Datum steht oben auf dieser Seite. Eine neue Fassung gilt für Bestellungen nach ihrer Veröffentlichung, einschließlich Verlängerungen.

Artikel 4. Die Software

4.1 Anwendung. Die Anwendung ist eine Diktiersoftware für Windows und macOS. Sie wandelt Sprache mit Modellen künstlicher Intelligenz in Text um, die auf dem Computer oder auf dem Server des Kunden laufen, und kann diesen Text formatieren.

4.2 Server. Der Kunde installiert den Server auf seiner eigenen Infrastruktur. Der Server transkribiert und formatiert die Diktate der Arbeitsplätze in seinem Netzwerk und verwaltet deren Anmeldung.

4.3 Merkmale. Die Funktionen der Software und ihre Hardware- und Softwarevoraussetzungen sind auf dictadoc.fr und in der Dokumentation beschrieben. Vor der Bestellung prüft der Kunde, ob die Software seinen Bedürfnissen entspricht, auf Wunsch mit der Testphase nach Artikel 13, sofern die Anwendung eine anbietet.

4.4 Leistung. Die Geschwindigkeit der Transkription hängt von der Hardware ab, auf der die Software läuft. Die auf dictadoc.fr und in der Dokumentation genannten Leistungswerte sind unverbindliche Richtwerte.

Artikel 5. Bestellung

5.1 Online. Der Kunde bestellt auf dictadoc.fr oder in der Anwendung über einen Stripe-Zahlungslink. Vor der Zahlung prüft er die Einzelheiten seiner Bestellung und den Gesamtpreis und kann etwaige Eingabefehler korrigieren. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Zahlung zustande.

5.2 Auf Angebot. Ein Angebot wird erstellt für Bestellungen von mehr als 50 Arbeitsplätzen oder mehreren Bereitstellungen, für Bestellungen, die per Überweisung auf Rechnung bezahlt werden, und für Bestellungen öffentlicher Auftraggeber. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn der Herausgeber das unterzeichnete Angebot oder die Bestellung annimmt.

5.3 Der Herausgeber kann die Bestellung eines Kunden ablehnen, mit dem ein Zahlungsstreit besteht, oder bei Verdacht auf Betrug.

Artikel 6. Preise und Zahlung

6.1 Preise. Die Preise sind in Euro auf dictadoc.fr oder im Angebot angegeben; maßgeblich ist der am Tag der Bestellung geltende Preis. Der Preis der Lizenz der Anwendung versteht sich inklusive Mehrwertsteuer (inkl. MwSt.). Die Preise der Lizenzen des Servers verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (zzgl. MwSt.), die zum geltenden Satz hinzukommt. Die geschuldete Mehrwertsteuer hängt vom Sitz des Kunden und von seiner Eigenschaft als Steuerpflichtiger ab. Gilt das Reverse-Charge-Verfahren, insbesondere für einen Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der eine gültige USt-IdNr. angibt, wird die Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausgestellt.

6.2 Online-Zahlung. Der Preis ist bei der Bestellung per Kreditkarte oder mit einem anderen von Stripe angebotenen Zahlungsmittel zu zahlen. Stripe verarbeitet die Zahlungsdaten, auf die der Herausgeber keinen Zugriff hat. Die Rechnung wird per E-Mail versandt.

6.3 Zahlung auf Rechnung. Sofern das Angebot nichts anderes vorsieht, sind Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab ihrem Ausstellungsdatum per Überweisung zu zahlen. Für vorzeitige Zahlung wird kein Skonto gewährt.

6.4 Zahlungsverzug. Jeder bei Fälligkeit nicht gezahlte Betrag löst ohne vorherige Mahnung von Rechts wegen Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen des französischen gesetzlichen Zinssatzes sowie eine Pauschalentschädigung für Beitreibungskosten von 40 Euro aus (Artikel L. 441-10 und D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs, Code de commerce). Der Herausgeber kann den Versand eines Schlüssels bis zur vollständigen Zahlung zurückstellen.

6.5 Öffentliche Auftraggeber. Einem öffentlichen Auftraggeber sendet der Herausgeber den Schlüssel bei Eingang der Bestellung, und die Zahlung erfolgt nach erbrachter Leistung, in den Fristen und nach den Modalitäten des französischen Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen (Code de la commande publique). Rechnungen werden über Chorus Pro eingereicht. Bei Verzug gelten die in diesem Gesetzbuch vorgesehenen Verzugszinsen und die Pauschalentschädigung.

Artikel 7. Lieferung und Aktivierung

7.1 Lieferung. Die Software kann frei von dictadoc.fr heruntergeladen werden. Die Lieferung einer Lizenz besteht darin, den Schlüssel per E-Mail an die bei der Zahlung angegebene Adresse zu senden, in der Regel wenige Minuten nach deren Bestätigung. Hat der Kunde den Schlüssel 24 Stunden nach seiner Zahlung nicht erhalten, prüft er seinen Spam-Ordner und wendet sich dann an den Herausgeber.

7.2 Aktivierung der Anwendung. Der Kunde gibt den Schlüssel in der Anwendung ein. Die Aktivierung erfordert einmalig eine Internetverbindung.

7.3 Aktivierung des Servers. Der Administrator gibt den Schlüssel auf der Administrationsseite des Servers ein, der seine Lizenz online abruft. Hat der Server keinen Internetzugang, sendet der Kunde die Kennung der Bereitstellung per E-Mail, und der Herausgeber schickt ihm die zugehörige Lizenz zurück.

7.4 Vertraulichkeit des Schlüssels. Ein Schlüssel kann nur ein einziges Mal aktiviert werden. Der Kunde hält ihn vertraulich und haftet für seine Verwendung.

Artikel 8. Laufzeit und Ablauf

8.1 Laufzeit. Eine Lizenz gilt ein (1) Jahr ab ihrer Aktivierung, nicht ab ihrem Kauf.

8.2 Keine automatische Verlängerung. Die Lizenz verlängert sich nicht von selbst, und an ihrem Ende wird nichts abgebucht. Um die Software weiter zu nutzen, kauft der Kunde eine neue Lizenz zu dem Preis und den Bedingungen, die dann gelten. Er muss diese Verlängerung selbst im Blick behalten: Der Herausgeber verpflichtet sich nicht, ihn an den Ablauf zu erinnern.

8.3 Ablauf einer Lizenz der Anwendung. Bei Ablauf wird das Diktieren deaktiviert. Die auf dem Computer gespeicherten Kundendaten werden nicht gelöscht und sind in der Anwendung wieder zugänglich, sobald eine neue Lizenz aktiviert ist.

8.4 Ablauf einer Lizenz des Servers. Mit Ablauf einer online gekauften Lizenz beginnt eine Nachfrist von vierzehn (14) Tagen, sofern das Angebot keine andere vorsieht. Während dieser Frist arbeiten die bereits angemeldeten Arbeitsplätze weiter, es kann aber kein neuer Arbeitsplatz angemeldet werden. Nach ihrem Ende transkribiert der Server nicht mehr. Weder Daten noch Anmeldungen von Arbeitsplätzen werden gelöscht, und eine neue Lizenz stellt den Betrieb wieder her.

Artikel 9. Erstattung

9.1 Nicht aktivierter Schlüssel. Der Kunde erhält den vollen Preis eines Schlüssels erstattet, der nie aktiviert wurde, wenn er dies innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Kauf per E-Mail verlangt. Der Schlüssel wird dann annulliert.

9.2 Aktivierter Schlüssel. Mit seiner Bestellung verlangt der Kunde die sofortige Zusendung seines Schlüssels und stimmt zu, dass die Vertragserfüllung mit dieser Zusendung beginnt. Ein aktivierter Schlüssel wird nicht mehr erstattet. Steht dem Kunden dennoch ein Widerrufsrecht zu, erkennt er an, dass er es mit der Aktivierung seines Schlüssels verliert, gemäß Artikel L. 221-28 Nr. 13 des französischen Verbrauchergesetzbuchs (Code de la consommation). Die E-Mail, mit der der Schlüssel geliefert wird, bestätigt diese Vereinbarung.

9.3 Außer in den Fällen der Artikel 9.1, 20.3, 22 und 24 wird nichts erstattet, insbesondere nicht, wenn der Kunde die Software nach der Aktivierung seines Schlüssels nicht nutzt.

Artikel 10. Nutzungslizenz

10.1 Eingeräumtes Recht. Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung des Preises räumt der Herausgeber dem Kunden das nicht ausschließliche Recht ein, die Software in ihrer ausführbaren Form zu installieren und zu nutzen, für die Laufzeit der Lizenz, allein für die Zwecke seiner beruflichen Tätigkeit und in den Grenzen der Artikel 11 und 12. Dieses Recht kann nur in den dort vorgesehenen Fällen abgetreten oder übertragen werden. Updates, die während der Laufzeit der Lizenz bereitgestellt werden, unterliegen den Bedingungen.

10.2 Verbote. In den Grenzen von Artikel L. 122-6-1 des französischen Gesetzbuchs über das geistige Eigentum (Code de la propriété intellectuelle) ist es dem Kunden untersagt:

  • die Software zu vervielfältigen, außer um sie zu installieren und eine Sicherungskopie anzufertigen;
  • sie zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu dekompilieren oder zu disassemblieren;
  • sie abzutreten, unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleihen oder Dritten zur Verfügung zu stellen, insbesondere als gehosteten Dienst oder als Leistung für andere Einrichtungen;
  • die Lizenzmechanismen zu umgehen, zu deaktivieren oder zu verändern, darunter den Fingerabdruck des Computers, die Kennung der Bereitstellung und die Uhrzeitprüfung;
  • die Software auf mehr Computern oder Arbeitsplätzen zu nutzen, als seine Lizenzen abdecken.

10.3 Eigentum. Der Herausgeber behält sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an der Software und der Dokumentation. Die Bedingungen räumen dem Kunden kein anderes Recht ein als das in diesem Artikel beschriebene.

10.4 Komponenten Dritter. Die Software enthält freie Komponenten und verwendet Modelle künstlicher Intelligenz, die von Dritten veröffentlicht werden. Diese Elemente unterliegen weiterhin ihren eigenen Lizenzen, deren Hinweise in der Software oder auf Anfrage verfügbar sind und die für sie den Bedingungen vorgehen.

10.5 Dokumente des Kunden. Die Rechte an den Texten und Dokumenten, die der Kunde mit der Software erstellt, liegen allein beim Kunden. Der Herausgeber beansprucht keines davon.

Artikel 11. Besondere Bestimmungen für die Anwendung

11.1 Ein Computer. Eine Lizenz der Anwendung gilt für einen einzigen Computer, an den sie bei der Aktivierung gebunden wird, und kann nicht auf einem anderen Computer aktiviert werden. Fällt der Computer aus oder wird er ersetzt, kann der Herausgeber die Lizenz auf Wunsch des Kunden auf den neuen Computer übertragen, aus Kulanz und ohne dazu verpflichtet zu sein.

11.2 Nutzer. Der Kunde und die Personen, für die er verantwortlich ist, dürfen die Anwendung auf diesem Computer nutzen.

11.3 Arbeitsplätze. Ein Arbeitsplatz, der bei einem Server mit laufender Lizenz angemeldet ist, benötigt keine Lizenz der Anwendung.

Artikel 12. Besondere Bestimmungen für den Server

12.1 Eine Bereitstellung. Eine Lizenz des Servers gilt für eine einzige Bereitstellung. Sie bleibt nach einem Neustart, einem Update oder dem Umzug des Servers auf eine andere Maschine gültig. Jede weitere Bereitstellung benötigt ihre eigene Lizenz, auch eine Testumgebung, die echte Daten enthält.

12.2 Arbeitsplätze. Die Stufe legt die Höchstzahl gleichzeitig angemeldeter Arbeitsplätze fest. Der Kunde kann einen Arbeitsplatz abmelden und kostenlos einen anderen an seiner Stelle anmelden, im Rahmen seiner Stufe. Die Anwendung, die der Server an die Arbeitsplätze verteilt, ist in der Lizenz enthalten.

12.3 Nutzer. Der Kunde und die Personen, die für ihn oder in seiner Einrichtung tätig sind, insbesondere seine Angestellten, seine ärztlichen Partner oder Mitarbeiter, seine Vertretungen und seine Assistenzärzte, dürfen den Server nutzen. Ihn einer anderen juristischen Person zur Verfügung zu stellen, erfordert die schriftliche Zustimmung des Herausgebers.

12.4 Stufe einer Organisation. Die Stufe richtet sich nach der Gesamtzahl der Arbeitsplätze, die der Kunde über alle seine Bereitstellungen hinweg nutzt, zuzüglich derer der Unternehmen, die er kontrolliert oder von denen er kontrolliert wird, im Sinne von Artikel L. 233-3 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce). Die Aufteilung dieser Arbeitsplätze auf mehrere Lizenzen berechtigt nicht zu einem niedrigeren Preis als dem der Stufe, die ihrer Gesamtzahl entspricht. Andernfalls kann der Herausgeber die Differenz in Rechnung stellen. Ab mehr als 50 Arbeitsplätzen oder für mehrere Bereitstellungen wird der Preis per Angebot festgelegt.

12.5 Wechsel der Stufe. Der Kunde kann während der Laufzeit der Lizenz auf einfache Anfrage zu einer höheren Stufe wechseln. Der Herausgeber stellt die Differenz zwischen den Preisen der beiden Stufen in Rechnung und stellt eine neue Lizenz aus, die zum selben Termin abläuft wie die ersetzte. Ein Wechsel zu einer niedrigeren Stufe wird bei der Verlängerung wirksam.

12.6 Hardware und Installation. Die Hardware ist nicht in der Lizenz enthalten. Der Kunde wählt, beschafft und stellt die Maschine bereit, auf der der Server läuft. Er installiert den Server selbst oder lässt ihn von einem Dienstleister seiner Wahl installieren, gemäß der Dokumentation. Der Herausgeber wird weder vor Ort noch an der Infrastruktur des Kunden tätig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Artikel 13. Testphase und Evaluierungslizenzen

13.1 Testphase der Anwendung. Der Herausgeber kann nach eigenem Ermessen eine kostenlose Testphase der Anwendung anbieten und dieses Angebot jederzeit zurückziehen. Eine bereits begonnene Testphase bleibt davon unberührt. Wird eine Testphase angeboten, erfordert sie kein Zahlungsmittel, dauert so lange wie in der Anwendung angegeben und ist auf eine pro Computer beschränkt.

13.2 Evaluierungslizenz des Servers. Auf Anfrage kann der Herausgeber nach eigenem Ermessen kostenlos eine zeitlich begrenzte Lizenz des Servers für eine Evaluierung oder für eine Testumgebung ausstellen.

13.3 Testphasen und Evaluierungslizenzen werden im gegenwärtigen Zustand bereitgestellt. Die Gewährleistung nach Artikel 20 gilt für sie nicht, und der Herausgeber haftet dafür nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (faute lourde ou dolosive).

Artikel 14. Updates

14.1 Während der Laufzeit seiner Lizenz kann der Kunde die Updates, die der Herausgeber für die Anwendung, den Server und die Arbeitsplätze veröffentlicht, ohne Aufpreis installieren. Der Herausgeber entscheidet frei über ihren Inhalt und Zeitplan und verpflichtet sich nicht, neue Funktionen zu entwickeln.

14.2 Kein Update installiert sich von selbst. Die Software meldet, dass eine neue Version verfügbar ist, und der Kunde entscheidet, ob er sie installiert. Der Herausgeber empfiehlt, Updates zügig zu installieren, insbesondere solche, die eine Sicherheitslücke schließen.

14.3 Gewährleistung und Support beziehen sich auf die zuletzt veröffentlichte Version der Software. Der Herausgeber kann die Unterstützung einer Betriebssystemversion einstellen, die ihr Hersteller nicht mehr pflegt.

Artikel 15. Technischer Support

15.1 Ablauf. Während der Laufzeit seiner Lizenz kann der Kunde per E-Mail an dictadoc@proton.me Hilfe anfordern, auf Französisch oder Englisch. Der Support umfasst die Installation der Software gemäß der Dokumentation, ihre gewöhnliche Nutzung und die Diagnose ihrer Fehler. Der Herausgeber schuldet ein Bemühen, keinen Erfolg (obligation de moyens).

15.2 Fristen. Für die Anwendung antwortet der Herausgeber so bald wie möglich, ohne garantierte Frist. Für den Server sendet der Herausgeber eine erste Antwort innerhalb von 72 Arbeitsstunden nach Eingang der Anfrage, also drei Werktagen, montags bis freitags außer an Feiertagen in Frankreich. Dies ist eine Antwortfrist, keine Lösungsfrist. Der Herausgeber übernimmt keine Zusage zu Verfügbarkeit oder Servicelevel.

15.3 Ausschlüsse. Der Support umfasst weder Hardware noch Netzwerk, Betriebssysteme, Treiber oder Software Dritter, darunter Docker, Virenschutzprogramme und die Fachsoftware des Kunden. Er umfasst weder Schulungen noch Einsätze vor Ort. Diese Leistungen können Gegenstand eines Angebots sein.

15.4 Gesundheitsdaten. Der Support läuft ab, ohne dass der Herausgeber auf Kundendaten zugreift:

  • Der Herausgeber verlangt keine Zugangsdaten oder Passwörter, verbindet sich nicht aus der Ferne mit den Systemen des Kunden und übernimmt niemals die Steuerung eines Systems, das Kundendaten enthält;
  • der Kunde sendet nur Beschreibungen, Bildschirmfotos und Protokolle ohne Gesundheitsdaten oder patientenbezogene Angaben, die er vor dem Versand prüft und bei Bedarf anonymisiert;
  • andernfalls stellt der Kunde den Fehler in einer Testumgebung nach, die keine echten Daten enthält (Artikel 13.2);
  • eine Bildschirmfreigabe findet nur statt, wenn keine Gesundheitsdaten angezeigt werden.

Gelangen dennoch Kundendaten an den Herausgeber, löscht er sie, sobald er es bemerkt, ohne sie zu nutzen, und informiert den Kunden. Diese Übermittlung liegt allein in der Verantwortung des Kunden.

Artikel 16. Stellung des Herausgebers: Software ohne Hosting

16.1 Softwareherausgeber. Der Herausgeber handelt ausschließlich als Herausgeber von Software. Die Software wird auf Geräten installiert und ausgeführt, die der Kunde auswählt und kontrolliert: auf dem Computer des Behandelnden für die Anwendung, auf der Infrastruktur des Kunden für den Server.

16.2 Kein Hosting. Der Herausgeber erbringt keine Leistungen des Hostings, der Speicherung, der Datensicherung, des IT-Outsourcings oder der Administration des Informationssystems des Kunden. Keine Kundendaten laufen über die Systeme des Herausgebers oder seiner Dienstleister.

16.3 Hosting von Gesundheitsdaten. Der Herausgeber übt keine der Tätigkeiten des Hostings von Gesundheitsdaten aus, die in Artikel R. 1111-9 des französischen Gesetzbuchs über das öffentliche Gesundheitswesen (Code de la santé publique) aufgeführt sind. Er unterliegt daher nicht der Zertifizierung nach Artikel L. 1111-8 desselben Gesetzbuchs (HDS-Zertifizierung).

16.4 Datenschutz. Der Herausgeber hat keinen Zugriff auf Kundendaten und verarbeitet sie nicht. Er handelt daher für diese Daten nicht als Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Der Kunde ist allein verantwortlich für die Verarbeitungen, die er mit der Software durchführt.

Artikel 17. Pflichten des Kunden

17.1 Infrastruktur. Der Kunde wählt, installiert, konfiguriert, schützt, wartet und sichert die Geräte, Betriebssysteme, Netzwerke und Software Dritter, auf denen die Software läuft, gemäß der Dokumentation. Insbesondere obliegt es ihm:

  • den physischen und logischen Zugang zu den Computern, den Arbeitsplätzen und dem Server zu kontrollieren;
  • die Sicherheitsupdates dieser Systeme einzuspielen;
  • die Kundendaten und die Daten des Servers regelmäßig zu sichern, zusammen mit allem, was zu ihrer Wiederherstellung nötig ist;
  • keinen Port des Servers zum Internet zu öffnen und den Zugang zu seiner Administrationsseite auf das lokale Netzwerk zu beschränken;
  • die Dateien zu schützen, die er aus der Software exportiert.

17.2 Hosting bei einem Dritten. Installiert der Kunde die Software bei einem Dritten, etwa einem Cloud-Anbieter, einem Rechenzentrum oder einem IT-Dienstleister, muss er einen für das Hosting von Gesundheitsdaten zertifizierten Anbieter einsetzen, wenn Artikel L. 1111-8 des französischen Gesetzbuchs über das öffentliche Gesundheitswesen (Code de la santé publique) dies verlangt.

17.3 Verantwortlicher. Als Verantwortlicher für die Verarbeitungen, die er mit der Software durchführt, führt der Kunde sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und nimmt gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung vor. Er informiert die Patienten, insbesondere über die Aufzeichnung der Konsultation, und holt ihre Einwilligung ein, wenn sie erforderlich ist. Er legt die Aufbewahrungsfristen fest und wahrt das Berufsgeheimnis (Artikel L. 1110-4 des französischen Gesetzbuchs über das öffentliche Gesundheitswesen). Auf Anfrage stellt ihm der Herausgeber die technischen Angaben zur Verfügung, die er dafür braucht: Netzwerkflüsse, Verschlüsselung und Speicherort der Daten.

17.4 Patientenakte. Die Software ist weder eine Patientenakte noch ein Archivierungswerkzeug. Der Kunde überträgt die Dokumente, die er freigegeben hat, in seine Patientenakte oder seine Fachsoftware.

Artikel 18. Ausgehende Verbindungen der Software

18.1 Keine Kundendaten. Die Software übermittelt keine Kundendaten, weder an den Herausgeber noch an Dritte: keine Audioaufnahme, keinen Text und keine Angabe über einen Patienten. Sie enthält kein Werkzeug zur Reichweitenmessung, keine Telemetrie und keine automatische Fehlerberichterstattung.

18.2 Liste der Verbindungen. Die Software baut nur die folgenden ausgehenden Verbindungen auf:

  • die Aktivierung einer Lizenz, die den Schlüssel zusammen mit einem nicht umkehrbaren Fingerabdruck des Computers oder der Kennung der Bereitstellung übermittelt;
  • gegebenenfalls die Anforderung einer Testphase der Anwendung, die den nicht umkehrbaren Fingerabdruck des Computers übermittelt;
  • die Suche nach einer neuen Version, die keine Daten übermittelt;
  • das Herunterladen der Modelle künstlicher Intelligenz von Hugging Face oder vom Speicher des Herausgebers sowie das der Installationsprogramme für die Arbeitsplätze.

Durch diese Verbindungen erfahren die kontaktierten Server die IP-Adresse des Netzwerks des Kunden. Ein Arbeitsplatz kommuniziert nur mit dem Server, bei dem er angemeldet ist.

18.3 Betrieb ohne Internet. Sobald ihre Lizenz aktiviert und ihre Modelle installiert sind, funktioniert die Anwendung ohne Internetverbindung. Der Server kann ganz ohne ausgehende Verbindung betrieben werden, mit einer Offline-Aktivierung, abgeschalteter Suche nach neuen Versionen und ohne Internet installierten Modellen, wie in der Dokumentation beschrieben.

18.4 Änderungen. Der Herausgeber wird der Software keine Verbindung hinzufügen, die Kundendaten übermittelt. Jede ausgehende Verbindung anderer Art wird in der Dokumentation oder in den Versionshinweisen angegeben, bevor sie hinzukommt.

Artikel 19. Medizinische Nutzung und künstliche Intelligenz

19.1 Zweckbestimmung. Die Software ist ein Hilfsmittel zum Verfassen von Texten: Sie wandelt Sprache in Text um und kann diesen Text formatieren. Sie ist kein Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745. Sie stellt keine Diagnose, berechnet weder Dosen noch Scores und wirkt an keiner klinischen Entscheidung mit. Es ist dem Kunden untersagt, sie ohne schriftliche Zustimmung des Herausgebers für einen medizinischen Zweck zu verwenden oder in ein Medizinprodukt einzubauen.

19.2 Von künstlicher Intelligenz erzeugte Texte. Die Texte werden von Modellen künstlicher Intelligenz erzeugt. Sie können Fehler, Auslassungen oder Hinzufügungen enthalten, insbesondere bei Eigennamen, Arzneimitteln, Dosierungen, Zahlen und Einheiten. Der Kunde liest und prüft jeden Text, bevor er ihn verwendet. Er allein ist für den Inhalt der Dokumente, die er erstellt, und für deren Folgen verantwortlich.

Artikel 20. Gewährleistung

20.1 Der Herausgeber gewährleistet, dass die Software, installiert auf einer Konfiguration, die den Voraussetzungen der Dokumentation entspricht, während der Laufzeit der Lizenz im Wesentlichen so funktioniert, wie die Dokumentation es beschreibt.

20.2 Der Kunde meldet jeden reproduzierbaren Fehler per E-Mail, mit den Angaben, die zu seiner Reproduktion nötig sind, unter Beachtung von Artikel 15.4. Der Herausgeber bemüht sich, ihn innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben oder eine Umgehungslösung anzubieten.

20.3 Verhindert ein Fehler dauerhaft die Nutzung der Software und wird er nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach seiner Meldung behoben oder umgangen, kann der Kunde die betroffene Lizenz kündigen und den Preis anteilig für die verbleibende Laufzeit erstattet erhalten.

20.4 Der Herausgeber gewährleistet nicht, dass die Software fehlerfrei ist oder ohne Unterbrechung funktioniert. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Fehler, die auf unzureichende Hardware, auf ein System oder eine Software Dritter, auf eine Änderung der Software, auf eine der Dokumentation widersprechende Nutzung oder auf ein nicht installiertes fehlerbehebendes Update zurückgehen. Soweit gesetzlich zulässig, schließt diese Gewährleistung jede andere Gewährleistung aus.

Artikel 21. Haftung

21.1 Der Herausgeber schuldet ein Bemühen, keinen Erfolg (obligation de moyens).

21.2 Der Herausgeber haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:

  • die Infrastruktur, das Netzwerk, die Geräte oder die Software Dritter des Kunden;
  • ein Eindringen, eine Schadsoftware oder einen Angriff auf das Informationssystem des Kunden, es sei denn, die unmittelbare Ursache ist eine dem Herausgeber zurechenbare Sicherheitslücke der Software;
  • eine Verletzung von Artikel 17 oder der Dokumentation durch den Kunden;
  • den Inhalt eines Dokuments, das der Kunde nicht gelesen und geprüft hat (Artikel 19.2);
  • den Verlust von Kundendaten, die der Kunde nicht gesichert hat.

21.3 Der Herausgeber haftet nur für unmittelbare und vorhersehbare Schäden. Er haftet nicht für mittelbare Schäden wie Umsatz-, Betriebs- oder Kundenverluste, Rufschäden oder Ansprüche Dritter.

21.4 Höchstbetrag. Die Haftung des Herausgebers ist, gleich aus welchem Grund, auf den Nettobetrag (ohne MwSt.) begrenzt, den der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis tatsächlich für die betroffene Lizenz gezahlt hat.

21.5 Die Beschränkungen dieses Artikels gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (faute lourde ou dolosive), bei Körperschäden und nicht, soweit das Gesetz sie verbietet.

21.6 Jede Haftungsklage gegen den Herausgeber muss innerhalb von einem (1) Jahr ab dem Tag erhoben werden, an dem der Kunde die Tatsachen, die ihre Erhebung ermöglichen, kannte oder hätte kennen müssen.

21.7 Der Kunde erkennt an, dass der Preis der Lizenz die in diesem Artikel vorgesehene Risikoverteilung berücksichtigt.

Artikel 22. Kündigung und Einstellung des Vertriebs

22.1 Pflichtverletzung des Kunden. Bei einer schweren Pflichtverletzung des Kunden, etwa der Nutzung von mehr Arbeitsplätzen als seine Stufe erlaubt, der Weitergabe oder dem Weiterverkauf eines Schlüssels, der Umgehung der Lizenzmechanismen, einer nach Artikel 19 untersagten Nutzung oder einem Zahlungsausfall, kann der Herausgeber die betroffene Lizenz fünfzehn (15) Tage nach einer erfolglosen förmlichen Mahnung von Rechts wegen kündigen. Eine Erstattung erfolgt dann nicht.

22.2 Pflichtverletzung des Herausgebers. Bei einer schweren Pflichtverletzung des Herausgebers kann der Kunde die betroffene Lizenz dreißig (30) Tage nach einer erfolglosen förmlichen Mahnung kündigen und den Preis anteilig für die verbleibende Laufzeit erstattet erhalten.

22.3 Einstellung des Vertriebs. Stellt der Herausgeber den Vertrieb der Software ein, informiert er die Kunden mit laufender Lizenz so bald wie möglich. Aktivierte Lizenzen bleiben bis zu ihrem Ende nutzbar, da die Software nach ihrer Aktivierung von keinem Dienst des Herausgebers abhängt. Ein bezahlter Schlüssel, der nicht mehr aktiviert werden kann, wird erstattet.

Artikel 23. Vom Herausgeber verarbeitete personenbezogene Daten

Um Lizenzen zu verkaufen, zu liefern und zu aktivieren, Rechnungen zu stellen und Support zu leisten, verarbeitet der Herausgeber als Verantwortlicher Daten über den Kunden und seine Ansprechpartner: E-Mail-Adresse, Stripe-Zahlungskennungen, Schlüssel, nicht umkehrbarer Fingerabdruck des Computers oder Kennung der Bereitstellung, Aktivierungs- und Ablaufdatum sowie Support-Korrespondenz. Stripe verarbeitet die Zahlungsdaten. Diese Verarbeitungen betreffen keine Kundendaten. Ihre Zwecke, ihre Rechtsgrundlagen, die Speicherfristen, die Empfänger und die Rechte der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.

Artikel 24. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für eine Pflichtverletzung, die auf höhere Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs (Code civil) zurückgeht. Die Erfüllung der verhinderten Pflicht ruht, solange das Hindernis andauert. Dauert es länger als sechzig (60) Tage, kann jede Partei die betroffene Lizenz schriftlich kündigen, und der Kunde erhält den Preis anteilig für die verbleibende Laufzeit erstattet.

Artikel 25. Allgemeine Bestimmungen

25.1 Vollständigkeit. Der in Artikel 3.3 bestimmte Vertrag gibt die gesamte Vereinbarung der Parteien über seinen Gegenstand wieder.

25.2 Kein Verzicht. Beruft sich eine Partei nicht auf eine Bestimmung der Bedingungen, verzichtet sie damit nicht darauf, sich später auf sie zu berufen.

25.3 Teilnichtigkeit. Wird eine Bestimmung der Bedingungen für nichtig oder für nicht geschrieben erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.

25.4 Beweis. Die elektronischen Aufzeichnungen des Herausgebers und von Stripe, insbesondere Zahlungsbestätigungen, E-Mails und Aktivierungsaufzeichnungen, sind zwischen den Parteien maßgeblich, sofern kein Gegenbeweis erbracht wird.

25.5 Übertragung. Der Kunde willigt bereits jetzt ein, dass der Herausgeber den Vertrag auf jede Person überträgt, die seine Tätigkeit als Herausgeber der Software übernimmt, insbesondere auf eine von ihm gegründete Gesellschaft. Die Übertragung wird mit ihrer Mitteilung an den Kunden wirksam (Artikel 1216 des französischen Zivilgesetzbuchs, Code civil).

25.6 Sprache. Die Bedingungen sind in französischer Sprache verfasst. Bei Abweichungen zwischen der französischen Fassung und einer Übersetzung ist die französische Fassung maßgeblich.

Artikel 26. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

26.1 Die Bedingungen unterliegen französischem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wien, 11. April 1980) findet keine Anwendung.

26.2 Bei einer Streitigkeit suchen die Parteien zunächst eine gütliche Lösung. Der Kunde richtet eine schriftliche Beschwerde an den Herausgeber, der dreißig (30) Tage Zeit hat, darauf zu antworten.

26.3 Kommt keine Einigung zustande und ist der Kunde Kaufmann (commerçant) oder außerhalb Frankreichs ansässig, sind für alle Streitigkeiten ausschließlich die Gerichte von Lorient zuständig, auch im Eilverfahren, bei Streitverkündung oder bei mehreren Antragsgegnern. In allen anderen Fällen bestimmt sich das zuständige Gericht nach den allgemeinen Vorschriften.